Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Alternavest Partners GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Ihre Gültigkeit zwischen einem Kunden (im folgenden „Kunden“ genannt) und der Alternavest Partners GmbH, eingetragen im Handelsregister im Amtsgericht München (Handelsregisternr. ) (im folgenden „AV“ genannt).

Haftungsdach Hinweis: 1. Die AV (BaFin Nr.XXXXX) ist als vertraglich gebundener Vermittler (Tied Agent) im Sinne des § 3 Abs. 2 WpIG ausschließlich im Auftrag und unter der Haftung (Haftungsdach) der BMCP GmbH, Kufsteiner Platz 5, 81679 München, als Anlagevermittler tätig. Die BMCP GmbH ist ein freies und unabhängiges Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

2. Die AV (BaFin Nr.XXXXX) ist als vertraglich gebundener Vermittler (Tied Agent) im Sinne des § 3 Abs. 2 WpIG ausschließlich im Auftrag und unter der Haftung (Haftungsdach) der Van Sterling Capital Ltd. , 168, St. Christopher Street, MT – Valletta VLT 1467, als Anlagevermittler tätig. Die Van Sterling Capital Ltd. ist ein freies und unabhängiges Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Wir sind gesetzlich verpflichtet jedem Kunden weitere Informationen über unser Haftungsdach bereit zu stellen, dazu zählen die Informationen über den Umgang mit Interessenskonflikten (PDF Dokument), sowie deren Best Execution Policy (PDF Dokument) und allgemeinen Informationen zu Van Sterling Capital Ltd. (PDF Dokument).

1 Vollmacht Kontoeröffnung

Der Kunde erteilt mit seiner Unterschrift der AV die ausdrückliche Vollmacht und Zustimmung, um für ihn auf seinen Namen und seine Rechnung ein Handelskonto bei seinen Kooperationspartnern zu eröffnen und die dafür erforderlichen Vereinbarungen und Verträge zwischen diesen einerseits und dem Kunden andererseits als Bevollmächtigter des Kunden zu unterschreiben. Die AV ist als Vermittler (Introducing Broker/IB) tätig.

2 Vertragsweiterleitung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die AV seinen Antrag an seine Kooperationspartner weiterleitet und seine persönlichen und wirtschaftlichen Daten von diesen und von der AV im Rahmen der Eröffnung und Führung des Depots automatisiert erhoben, gespeichert und genutzt werden. Die AV darf zu diesem Zweck den aktuellen Finanzstatus und getätigte Transaktionen bei seinen Kooperationspartnern einsehen.

3 Übertragung an Dritte

Die AV ist berechtigt, die Ausübung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.

4 Kundenvereinbarung Coaching und Support Gebüh

Für unseren Support erheben wir keine Gebühr. Sie haben einen regelmäßigen Zugriff auf unseren Support: Montag, Dienstag und Mittwoch von 10:00 – 17:00 Uhr / Donnerstag von 10:00 – 19:00 Uhr / Freitag von 10:00 – 15:00 Uhr.

Für unser Coaching gelten die gleichen Zeiten bzw. je nach individueller Vereinbarung. Bezüglich der Coaching AGB gehen Sie bitte auf den Reiter Coaching / AGB Coaching.

5 Rechtsbeziehung

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Depotführenden Bank unterliegt dem jeweiligen Recht der Depotführenden Bank. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der AVunterliegen dem deutschen Recht, Gerichtsstand ist München.

6 Vertragsbeginn

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der AV kommt durch Übersendung der Software und der Zugangsdaten an den Kunden zustande.

7 Orderausführung

Die Depotführende Bank wird für den Kunden Orders über ihre Handelsplattform ausführen und abwickeln.

8 Funktion der AV

Die AV vermittelt dem Kunden die Eröffnung des Handelsdepots bei einem ihrer Kooperationspartner und bietet sachverständige technische Beratung im Zusammenhang mit der Nutzung der Handelsplattformen in der Form eines technischen Supports an. Die AV stellt den Kunden allgemeine Informationen über den Handel, die Produkte und die Abwicklung der ausgewählten Strategien zur Verfügung. Die AV stellt dem Kunden auf Wunsch per Internet von Dritten bezogene Realtime Kurse an bestimmten Märkten zur Verfügung. Die AV führt keine Anlageberatung durch.

9 Zielgruppe

Als reiner Onlineservice wendet sich die AV nur an gut informierte und erfahrene Kunden. Informationen zu den einzelnen Finanzinstrumenten werden ausschließlich standardisiert und ohne Rücksicht auf die persönlichen Umstände des Kunden abgegeben.

10 Vertragslaufzeit

Dieser unbefristete Vertrag kann jederzeit schriftlich per Einschreiben beendet oder widerrufen werden. Die Beendigung oder der Widerruf beginnt, wenn die AVdas Einschreiben erhält. Eine Beendigung oder ein Widerruf führt zu keiner Unterbrechung der laufenden Geschäfte und Transaktionen.

11 MiFID-Klassifizierung

Am 1. November 2007 ist die Richtlinie der Europäischen Union über die Märkte für Finanzinstrumente unter dem Namen Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) in Kraft getreten. Diese Richtlinie dient der Verbesserung und Harmonisierung des Schutzes der Anleger in Europa sowie der Förderung ehrlicher, transparenter, effizienter und integrierter Finanzmärkte. Die Richtlinie führt außerdem neue Verhaltensregeln ein, die definieren, wie Wertpapierfirmen Geschäfte mit ihren Kunden abwickeln müssen. Die MiFID-Kundenklassifizierung dient dem Schutz des Kunden mit Hilfe der europäischen Rechtsvorschriften. Die Klassifizierung gibt das Kenntnis-, Erfahrungs- und Sachkundigkeitsniveau des Anlegers an. Sie ist in zwei Kategorien untergliedert: in den nicht professionellen Anleger und in den professionellen Anleger. Aufgrund der MiFID-Bestimmungen haben wir Ihre Kundenklassifizierung als nicht professioneller Anleger festgelegt. Dies sichert Ihnen den größtmöglichen Schutz. Mit der Unterzeichnung dieses Eröffnungsformulars erklären Sie sich mit dieser Klassifizierung als Privatkunde einverstanden. Einen Antrag auf Änderung Ihrer Klassifizierung können Sie jederzeit stellen. Dies würde Ihren Schutz jedoch verringern. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie auf Anfrage über unseren E-Mail Support unter info@alternavest.de. Die AV wird Ihren Antrag auf der Grundlage gesetzlicher Kriterien beurteilen und behält sich das Recht vor ihn abzulehnen.

12 Aufzeichnung von Telefongesprächen

Telefongespräche mit der AV können aufgezeichnet werden. Das Einverständnis zur Aufzeichnung ist für die Führung eines Depots grundsätzlich erforderlich. Mit Eröffnung eines Depots erkläre ich ausdrücklich mein Einverständnis mit der Aufzeichnung von Telefongesprächen.

13 Zustimmung zur Nutzung elektronischer Medien zur Informationserteilung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mir alle erforderlichen Informationen sowie die Bankpost (Konto- und Depotauszüge, Abrechnungen oder sonstige Mitteilungen) auf anderen dauerhaften Datenträgern als Papier übermittelt werden, soweit dies nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zulässig ist. Diese Informationen und Unterlagen werden insbesondere per E-Mail bereitgestellt. Ich verpflichte mich, regelmäßig und zeitnah alle im Online-Archiv hinterlegten Dokumente meiner Kontoverwaltung eingehende Nachrichten abzurufen und inhaltlich zu prüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten zeige ich unverzüglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach Bereitstellung an.

14 Beratungsverzicht

Ich erkläre ausdrücklich einen Verzicht auf eine Beratungsleistung durch meine Vertragspartner. Die AV wendet sich mit dem Angebot nur an gut informierte und erfahrene Anleger. Die Anlageentscheidung wird vom Anleger allein auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen getroffen. Sofern durch die AV über die Aufklärungspflichten des WpHG hinausgehende Informationen (Marktkommentare, Charts, Presseartikel, Analysen usw.) zur Verfügung gestellt werden, ist dies keine Anlageberatung, sondern soll dem Kunden nur die Anlageentscheidung erleichtern. Diese Informationen erfolgen ohne Gewähr. Es erfolgt weder eine Anlageberatung noch eine rechtliche oder steuerliche Beratung des Kunden. Der Kunde trägt allein die Verantwortung dafür, dass rechtliche und steuerliche Verpflichtungen eingehalten werden.

15 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: E-Mail info@alternavest.de.

16 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

17 AV Margin-Vereinbarung · 17-A Allgemeines

Diese Vereinbarung dient dazu, den Anleger über die möglichen Risiken des Handelns mit einem Margin-Konto zu informieren. Bevor Sie eine Transaktion mit Ihrem Margin-Konto ausführen, müssen Sie diese Vereinbarung genau durchlesen und sich bei Fragen mit AV in Verbindung setzen. Margin-Handel beinhaltet unter anderem, dass Sie eine Transaktion ausführen, bei der Wertpapiere teilweise mittels eines Margin-Darlehens gekauft werden, dass die Depotführende Stelle zur Verfügung stellt. Die Wertpapiere gelten als Pfand. Margin-Handel beinhaltet außerdem, dass Sie u.a. Aktien, Optionen, Futures, Forex und CFDs handeln, für die eine Anfangsmargin erforderlich ist, so dass Sie später Ihren Verpflichtungen nachkommen können. Eine Änderung bei Ihren Positionen kann Anlass für zusätzliche Margin Anforderungen sein. Falls erforderlich, kann die Depotführende Stelle sogar tätig werden, um bestimmte Positionen zu schließen, sodass Sie Ihre Margin Anforderungen wieder erfüllen. Die Depotführende Stelle wird selbst niemals Gelder einzahlen. Die Depotführende Stelle wird sich bei einer Liquidation nicht mit dem Kunden in Verbindung setzen, und es wird auch keine Möglichkeit geboten, zum Zeitpunkt der Liquidation die Positionen auszuwählen, die geschlossen werden sollen, oder den Zeitpunkt der Liquidation zu bestimmen. Bei der Betrachtung der Margin-Anforderungen eines Depots ist zu beachten, dass zwei jeweils separat einzuhaltende Richtlinien zu deren Bewertung herangezogen werden. Zum einen gelten die Regeln der U.S. Securities and Exchange Kommission für Reg-T Margin-Depots. Des Weiteren unterliegt Ihr Depot den durch die Depotführende Stelle festgelegten Sicherheitssätzen.

17-B Risiken

Der Kunde kann mehr Kapital verlieren als das, was er ursprünglich eingezahlt hat. Das mögliche Risiko aus Geschäften auf Margin ist nicht auf das eingeräumte Margin-Limit beschränkt, sondern es können durch die hohen Risiken überproportionale Verluste (insbesondere, aber nicht ausschließlich beim Handel von Optionen, Futures, Forex und CFDs) entstehen. So können durch Nebenkosten (z.B. Transaktionskosten, Provisionen, Zinsen, Glattstellungskosten) die Gewinnerwartungen verschlechtert werden oder sogar Verluste eintreten. Es besteht die Gefahr, dass über den eingesetzten Betrag hinaus (Totalverlust) Nachschusspflichten entstehen und dass darüber hinaus Verluste eintreten können. Ein Absinken der Positionswerte im Portfolio kann Anlass für zusätzliche Einzahlungen sein. Die Depotführende Stelle kann bestimmte Positionen gezwungenermaßen schließen, ohne den Kunden darüber zu informieren. Der Kunde ist für das eventuelle Defizit auf dem Konto nach einer solchen Positionsschließung verantwortlich. Der Kunde kann zum Zeitpunkt der Zwangsliquidation nicht selbst entscheiden, welche Positionen geschlossen werden sollen und in welcher Reihenfolge dies geschehen soll. Die Depotführende Stelle kann die Margin Anforderungen jederzeit ohne vorherige schriftliche Mitteilung erhöhen. Solche Änderungen wirken sich sofort aus und können Anlass für die Zwangsliquidation verschiedener Positionen sein.

17-C Empfehlungen

Margin-Handel kann je nach finanzieller Situation des Kunden ungeeignet sein. Margin-Handel (einschließlich Optionen-, Forex-, Future- und CFD-Handel) birgt einen hohen Risikograd und kann zu einem größeren Verlust an Kapital führen, als ursprünglich eingezahlt wurde. Der Kunde muss selbst entscheiden, ob er für Margin-Handel geeignet ist und dabei die finanzielle Situation, die Risikoaversion, die Zahl der Jahre bis zum Erreichen des Rentenalters und andere Faktoren berücksichtigen. Es empfiehlt sich, sich von einem Finanzexperten beraten zu lassen. Der Kunde muss seinen Kontostand genau verfolgen und bei eventuellen Defiziten entweder in Form einer zusätzlichen Einzahlung oder durch das Schließen von Positionen selbst handeln.

Der Kunde ist verpflichtet sich über die Risiken zu informieren, die mit Margin-Handel verbunden sind. Er die auf Margin gekauften Wertpapiere nicht benötigt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die in seinem Kontoantrag beantworteten Fragen zu den Handelserfahrungen und zum finanziellen Hintergrund wahrheitsgemäß beantwortet wurden. AV behält sich das Recht vor, einem Kunden ein Margin-Konto nicht freizuschalten.

18 Mitteilungen

Die AV kann Mitteilungen an die von den Kunden bekanntgegebenen E-Mail-Adressen senden. Es liegt in der Verantwortlichkeit der Kunden sicherzustellen, dass die AV über jede Änderung der E-Mail-Adresse durch den Kunden in Kenntnis gesetzt wird. Eine von der AV an die E-Mail-Adresse des Kunden gesendete Mitteilung gilt mit dem Zeitpunkt der Versendung als zugestellt.

19 Schutz der Privatsphäre

Wir verpflichten uns zur Einhaltung von für uns geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich des britischen Datenschutzgesetzes von 1998.

20 Angebote Dritter

Diese Webseite kann Verweise auf besondere Angebote oder Werbungen von Personen oder Unternehmen enthalten, die der AV nicht angehört. Die AV gibt hinsichtlich der Qualität, Korrektheit, Fungibilität oder Zweckeignung der von diesen Personen oder Unternehmen erhältlichen Produkte oder Dienstleistungen keine Zusicherungen und Gewährleistungen, außer diese sind von geltenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben. Wenn Sie von solchen Personen oder Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen beziehen, geschieht dies auf Ihre eigene Gefahr und Sie verpflichten sich, dass AV hinsichtlich aller Haftungen, Verluste, Schäden, Kosten und Auslagen, die durch einen solchen Bezug entstehen, bzw. damit im kausalem Zusammenhang stehen, schadlos zu halten.

21 Marktdaten

Hinweise zu Marktdaten oder Informationen, die von der AV oder anderen Dienstleistern auf dieser Webseite veröffentlicht werden: Solche Daten sind rein indikativ; weder die AV noch die anderen Dienstleister sind für die Daten oder Informationen verantwortlich oder haftbar, sollten diese inkorrekt oder unvollständig sein; weder die AV noch die anderen Dienstleister sind für Aktionen, die Besucher dieser Webseite auf Grundlage solcher Daten oder Informationen unternehmen oder nicht unternehmen verantwortlich oder haftbar; solche Daten oder Informationen kommen von der AV oder von anderen Dienstleistern und es ist Besuchern dieser Webseite untersagt, diese Daten oder Informationen vollständig oder teilweise an Drittparteien weiterzusenden, zu veröffentlichen, offenzulegen oder wiederzugeben, es sei denn, dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich.

22 Haftungsbeschränkungen

Die AV, ihre Gesellschafter, Geschäftsleitungsmitglieder, Angestellten und Agenten sowie die Dritten Informationsanbieter, ihre Gesellschafter, Geschäftsleitungsmitglieder, Angestellten, Agenten und Aktionäre sind auf keinen Fall haftbar zu machen für jedwede direkte oder indirekte Verluste, die aus dem Zugriff auf die Website oder der Benutzung von auf der Website angebotenen Informationen und Dienstleistungen oder der Unmöglichkeit eines Zugriffs oder einer Benutzung entstehen. Insbesondere ist die Haftung von der AV, ihren Gesellschaftern, Geschäftsleitungsmitglieder, Angestellten und Agenten und bezüglich Schäden und Verluste, die durch technisches oder anderweitiges Versagen, Übertragungsfehler, Netzüberlastungen, Anwendungsschwierigkeiten, Unterbrüchen (einschließlich unter anderem bei der Systemverwaltung), Verspätungen bei der Informationsübermittlung, Inkompatibilitäten zwischen der Website und Ihren Dateien und/oder Ihrer Software (insbesondere Browser) und/oder Ihrem Computer, Funktionsstörungen, Interferenzen, Übertragung von Viren auf Ihren Computer, illegale Zugriffe (zum Beispiel durch Piraterie), vorsätzliche Blockierung von Telekomgeräten und –netzen (zum Beispiel nach einem Massenversand von E-Mails oder Denial-of-Service-Angriffen) oder jede andere mangelhafte Leistungserbringung durch Telekom- oder Netzwerkanbieter entstehen, hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

23 Copyright

Alle auf dem Inhalt dieser Webseite bestehende Copyrights, Rechte auf Datenbanken, Handelsmarken und sonstige Rechte an geistigem Eigentum stehen im Eigentum von der AV bzw. unseren Partnern. Ohne eine besondere schriftliche Zustimmung von der AV dürfen die auf dieser Webseite enthaltenen Informationen, mit Ausnahme der Betrachtung auf Ihrem Browser und des nach deutschem Recht oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässigen Umfangs, in irgendeiner Form, bzw. auf irgendeine Weise, nicht reproduziert, abgewandelt, zu einer dritten Partei geladen, verlinkt, der Öffentlichkeit vorgeführt, vertrieben oder übertragen werden.

24 Änderungen und Ergänzungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der AV jederzeit den laufenden Entwicklungen angepasst werden. Sie willigen ein und erklären, dass Sie nach Abänderungen weiterhin an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden bleiben. Änderungen werden an die Marktteilnehmer nicht via E-Mail kommuniziert. Der Marktteilnehmer/User/Kunde hat die Möglichkeit /Pflicht sich über Änderungen selbst zu informieren.

25 Maßgebendes Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem in Deutschland jeweils gültigen Recht und die Parteien unterwerfen sich für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit der Gerichte in München/Deutschland.

26 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Gesetzen eines Staates gänzlich oder teilweise unwirksam, nicht vollstreckbar oder rechtswidrig sein, dann gilt diese Bestimmung für dieses Land als nichtig, bzw. gilt der entsprechende Teil dieser Bestimmung, sofern zulässig, als teilnichtig. Die restlichen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in aufrechtem Bestand und die Gültigkeit, bzw. Vollstreckbarkeit dieser Bestimmung wird für alle anderen Staaten nicht berührt. Diese Klausel kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Nichtigkeit die Beschaffenheit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundlegend verändert, bzw. dem öffentlichen Interesse zuwiderläuft.

AGB’s – AV/ Stand 01.07.2022

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Risikohinweis

Grundlegende Risiken von Vermögensanlagen in Finanzinstrumenten

Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die für alle über AV als Vermittler vermittelten, möglichen Anlageformen gleichermaßen zutreffen. Die nachfolgend dargestellten Risiken kumulieren und verstärken sich gegenseitig.

Volatilität: Die Kurse von Finanzinstrumenten und Wertpapieren unterliegen im Zeitablauf teils erheblichen Schwankungen. Die Heftigkeit der Kursschwankungen innerhalb eines

bestimmten Zeitraumes wird als Volatilität bezeichnet. Die Berechnung der Volatilität erfolgt anhand historischer Daten nach statistischen Verfahren. Je höher die Volatilität eines Finanzinstruments ist, desto höher ist das mit der Anlage verbundene Risiko. Die Volatilität betrachtet allerdings nur zurückliegende Kursveränderungen und erlaubt daher keine verlässliche Auskunft über den zukünftigen Kursverlauf.

Liquiditäts- und Fungibilitätsrisiko: Mit Liquidität, bzw. Fungibilität wird die Möglichkeit des Anlegers beschrieben, das Finanzinstrument jederzeit veräußern zu können. Die grundsätzliche Möglichkeit zu einer solchen Veräußerung wird als Fungibilität bezeichnet. Die Liquidität bezeichnet die Möglichkeit Finanzinstrumente verkaufen zu können, ohne dass ein am Markt üblichen Umsatzvolumen gemessener durchschnittlich großer Verkaufsauftrag zu spürbaren oder nachhaltigen Kursschwankungen führt und daher nur zu deutlich niedrigeren Kursen abgewickelt werden kann. Insbesondere enge und illiquide Märkte können zu Schwierigkeiten beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten verantwortlich sein. Für manche Finanzinstrumente finden über einen langen Zeitraum hinweg Notierungen statt, ohne dass diesen realen Umsätze zu Grunde lägen. In derartigen Märkten ist die Durchführung einer Order nicht sofort, nur in Teilen oder nur zu äußerst ungünstigen Bedingungen möglich. Auch können hieraus höhere Transaktionskosten resultieren.

Währungsrisiko: Anleger unterliegen einem Währungsrisiko, wenn sie Finanzinstrumente in einer Währung halten, die nicht ihrer Heimatwährung entspricht. Das Währungsrisiko verwirklicht sich, wenn sich die Heimatwährung im Verhältnis zu der ausländischen Währung einer Wertsteigerung unterliegt. Selbst im Falle von Kurssteigerungen können daher aus derartigen Geschäften Verluste resultieren. Währungen und Devisen unterliegen kurz-, mittel- und langfristigen Einflussfaktoren. So können Marktmeinungen, aktuelle politische Geschehnisse, Spekulationen, konjunkturelle Entwicklungen, Zinsentwicklungen, geldpolitische Entscheidungen und gesamtvolkswirtschaftliche Einflüsse Einfluss auf Devisenkurse haben.

Inflationsrisiko: Mit dem Inflationsrisiko ist die Gefahr gemeint, dass der Anleger in Folge einer fortschreitenden Geldentwertung (Inflation) einen Vermögensschaden erleidet.

Konjunkturrisiko: Konjunkturentwicklungen, die falsch prognostiziert oder nicht vorhergesehen werden konnten, können eine nachteilige Wirkung auf die zukünftige Kursentwicklung von Finanzinstrumenten haben. Die Veränderungen der wirtschaftlichen Aktivität einer Volkswirtschaft haben stets Auswirkungen auf die Kursentwicklung von Finanzinstrumenten.

Kreditrisiko: Die Beleihung eines Portfolios oder Wertpapierdepots ist eine immer wieder eingesetzte Art, die sich Anleger handlungsfähig und liquide machen oder erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Kreditfinanzierung Ihrer Anlagen zunächst den für die Kreditaufnahme geschuldeten Zins erwirtschaften müssen, bevor Sie in die Gewinnzone kommen. Zusätzlich haben Sie den Kredit zu tilgen. Dies verschiebt das Verhältnis von Chance und Risiko. Da im Falle der Beleihung des Portfolios die gehaltenen Finanzinstrumente als Sicherheit dienen, kann der Fall eintreten, dass infolge von negativen Kursentwicklungen der Beleihungswert Ihres Portfolios durch Kursverfall winkt. In diesem Fall sind Sie regelmäßig nachschussverpflichtet und müssen dem Kreditgeber zusätzliche Sicherheiten bestellen, um für eine ausreichende Besicherung des Kredits zu sorgen.

Andernfalls kann der Kredit gekündigt werden. Im Extremfall droht der zwangsweise Verkauf von Depotwerten durch den Kreditgeber. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein angeforderter Nachschuss nicht oder nicht ausreichend geleistet wird. Es gibt zudem keine Sicherheit, dass Ihr Depot zukünftig zur vollständigen Tilgung Ihrer Schulden eingesetzt werden kann.

Steuerliche Risiken: Die Besteuerung des Anlegers hat stets Einfluss auf die Rendite, die nachhaltig mit Ihren Vermögensanlagen erreicht wird. Die steuerliche Behandlung von Kursgewinnen und Erträgen aus Wertpapiergeschäften und ähnlichen Geschäften kann sich ändern. Neben der unmittelbaren Auswirkung für den Anleger persönlich, können derartige Veränderungen auch die Ertragslage von Unternehmen betreffen und sich damit positiv oder negativ auf die Kursentwicklung von Finanzinstrumenten auswirken. Hinweis: Informieren Sie sich vor entsprechenden Investitionen über die steuerlichen Rahmenbedingungen und der steuerlichen Behandlung der angestrebten Kapitalanlagen.

Nebenkosten: Anfallende Provisionen und Transaktionskosten sowie laufende Kosten (wie etwa Depotführungsgebühren) haben Einfluss auf die Gewinnchancen aus dem jeweiligen Geschäft. Je höher die mit dem Geschäft verbundenen Kosten sind, umso später erreichen sie die Gewinnschwelle. Gleichzeitig sinken Ihre Gewinnchancen, da diese Kosten erst wieder verdient werden müssen, bevor sich ein Gewinn realisieren lässt. Beachten Sie daher das Verhältnis von Gebühren zum Gesamtnettotransaktionswert.

Risiken bei Aktiengeschäften Wesen einer Aktie: Bei einer Aktie handelt es sich um ein Anteils- oder Teilhaberpapier, das das Mitgliedschaftsrechts des Aktionärs an einer Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde verbrieft. Der Inhaber, bzw. Eigentümer einer Aktie ist nicht Gläubiger der Gesellschaft sondern als Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens am Aktienkapital der Gesellschaft beteiligt. Aktien können hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit (Fungibilität) unterschiedlichen Ausgestaltungen unterliegen. So ist bei sogenannten Inhaberaktien der Eigentumswechsel ohne besondere Formalitäten möglich. Namensaktien werden hingegen auf den Namen des Aktionärs in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Gegenüber der Gesellschaft gelten nur die dort eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese können daher Rechte selbst oder durch Bevollmächtigte wahrnehmen. Verzichtet ein Aktionär auf die Eintragung ins Aktienregister, so erhält er in der Regel weder Informationen von der Gesellschaft, noch eine Einladung zur Hauptversammlung. Er verliert damit de facto sein Stimmrecht. Eine Sonderform der Namensaktie ist die sogenannte vinkulierte Namensaktie. Bei dieser ist die Übertragung der Aktien auf einen neuen Aktionär von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig. Ohne diese kann eine Aktie nicht übertragen werden.

Stammaktien: Stammaktien sind der in Deutschland übliche Typ der Aktien und gewähren dem Aktionär die gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechte.

Vorzugsaktien: Vorzugsaktien sind dem gegenüber mit Vorrechten regelmäßig hinsichtlich der Verteilung des Gewinns oder des Liquidationserlöses im Insolvenz- oder Liquidationsfall ausgestattet. Vorzugsaktien können mit oder ohne Stimmrecht emittiert werden. Häufig geben sie dem Aktionär kein Recht zur Beteiligung an Abstimmungen im Rahmen der Hauptversammlung.

Risiken: Mit der Anlage in Aktien sind neben den allgemeinen Risiken der Anlage in Wertpapieren auch weitere spezifische Risiken verbunden, die nachfolgend dargestellt werden.

Unternehmerisches Risiko: Da sich der Anleger mit dem Erwerb der Aktie an der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft beteiligt, wird er quasi Unternehmer und eröffnet sich die damit verbunden Chancen, aber trägt auch die damit verbundenen Risiken. Das unternehmerische Risiko birgt die Gefahr, dass die unternehmerische Tätigkeit der Gesellschaft nicht von Erfolg geprägt ist. Im Extremfall kann dies sogar bis hin zur Insolvenz des Unternehmens führen. In diesem Fall kann Ihr Investment mit einem Totalverlust enden. Dies umso mehr, als Aktionäre im Insolvenzfall erst nach Befriedigung aller sonstigen Gläubiger am vorhandenen Vermögen beteiligt werden.

Kursänderungsrisiko: Aktienkurse unterliegen teils heftigen Schwankungen. Sie richten sich regelmäßig nach Angebot und Nachfrage. Diese werden von allgemeinen wirtschaftlichen Erwartungen und der besonderen Situation des Unternehmens geprägt. Aus zurückliegenden Kursentwicklungen lassen sich keine zuverlässigen Aussagen für die Zukunft ableiten. Langfristig sind Kursbewegungen durch die Ertragslage eines Unternehmens bestimmt, das seinerseits wiederum durch die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und die politischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird. Mittelfristig überlagern sich Einflüsse aus den Bereichen der Wirtschafts-, Währungs- und Geldpolitik. Kurzfristig können aktuelle, zeitlich begrenzte Ereignisse, wie Auseinandersetzungen oder Rechtsstreitigkeiten, Terroranschläge, internationale Krisen, Kriege, Rohstoffpreise und viele andere Parameter Einfluss auf die Kursbildung und die Stimmung an den Märkten nehmen. Grundsätzlich lässt sich zwischen dem allgemeinen Marktrisiko einer Aktie und dem unternehmensspezifischen Risiko unterscheiden. Das allgemeine Marktrisiko ist das Risiko von Kursänderungen, die den allgemeinen Tendenzen im Aktienmarkt zuzuschreiben sind und die in keinem direkten Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Unternehmen stehen. Entsprechend dem Gesamtmarkt kann demnach der Kurs einer Aktie an der Börse sinken, obwohl sich aktuell an der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nichts ändert. Derartige allgemeine Marktrisiken können positive unternehmensspezifische Entwicklungen überlagern, deren Effekte relativieren, abschwächen oder gänzlich verdrängen. Wie lange derartige Effekte anhalten können, ist nicht vorhersehbar.

Unternehmensspezifisches Risiko: Mit dem unternehmensspezifischen Risiko werden Risiken beschrieben, die unmittelbar und mittelbar mit der Gesellschaft selbst zu tun haben. Damit sind insbesondere die Situationen der Gesellschaft im Marktumfeld, Entscheidungen der Geschäftsleitung und ähnliche, die Gesellschaft unmittelbar betreffende Umstände gemeint. Zu den allgemeinen Rahmenbedingungen gehören insbesondere, die Inflationsrate, die Höhe der Leitzinsen, steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen und die allgemeine Marktpsychologie. Immer wieder ist zu beobachten, dass Aktien oder ganze Aktienmärkte ohne Veränderung der Rahmenbedingungen erheblichen Wertschwankungen und Bewertungsschwankungen unterliegen. So kommt es z. B. auch häufig zu Übertreibungen bei der Bewertung von Aktien oder Aktienmärkten.

Länderrisiko: Werden Aktien ausländischer Gesellschaften erworben oder wird das Wertpapierdepot im Ausland unterhalten, so kann der Anleger Kapitaltransferbeschränku

unmöglich machen, Aktien zu veräußern, Dividenden zu beziehen oder Papiere aus dem betreffenden Land heraus zu transferieren. Beim Erwerb ausländischer Aktien ist zu berücksichtigen, dass diese ausländischem Recht unterliegen und anders ausgestaltet sind als deutsche Aktien. Zudem sind für die Ausübung von Rechten oder die Einhaltung von Pflichten unter Umständen ausländische Spezialisten wie Anwälte, Steuerberater oder Gerichte notwendig. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Schwierigkeiten verbunden sein. Beim Erwerb ausländischer Aktien ist es zudem häufig schwieriger, die notwendigen Informationen über die Gesellschaft oder die Aktien zu erlangen, an der Hauptversammlung teilzunehmen oder anderweitig Rechte wahrzunehmen.

Liquiditätsrisiko: Insbesondere bei Aktien kleinerer Gesellschaften, die nur einen geringen Börsenwert aufweisen, bzw. die nur eine geringe Aktienanzahl emittiert haben, ist nicht gewährleistet, dass sich jederzeit ein Käufer für vom Anleger erworbener Aktien findet. Dies kann dazu führen, dass gar kein Käufer gefunden wird, oder erhebliche Abschläge auf den Kaufpreis hingenommen werden müssen. Gerade bei kleineren Aktien, Nebenwerten und sogenannten Pennystocks ist der Kreis der Interessenten oft so klein, dass der Verkauf derartiger Aktien nur stark eingeschränkt möglich, oder auch über einen langen Zeitraum hin unmöglich ist. Derartige Aktien sind zudem anfällig für Preismanipulationen. Bei ausländischen Aktien muss der Anleger zudem bedenken, dass er über den Verkaufspreis der Aktie im Falle der Veräußerung erst nach längeren Fristen oder nach einer Umschreibung verfügen kann.

US Börsen: Besondere Risiken von Pennystocks und OTC Werten: In den USA ist die Regel, dass alle Gesellschaften, deren Aktien öffentlich an Börsen angeboten werden, der Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) gegenüber berichtspflichtig sind. So müssen Jahresabschlüsse und weitere Informationen dort eingereicht und Änderungen mitgeteilt werden. Von diesen Registrierungs- und Berichtspflichten gibt es zwei wesentliche Ausnahmen.

Regulation S Aktien: Derartige Aktien dürfen nicht an US-Bürger angeboten werden. Während einer Frist von 12 Monaten darf die Aktie nicht in den USA verkauft werden. Der Käufer muss zudem einverstanden sein, die Aktie nur in Übereinstimmung mit den in den USA geltenden Rechtsvorschriften weiter zu verkaufen. Diese Aktien können während eines Jahres nicht in den USA verkauft werden und können ohne vorherige Registrierung bei der SEC nicht an US-Börsen oder –märkten eingeführt werden.

OTC-Aktien: Beim OTC-Markt handelt es sich um einen Freiverkehrsmarkt. Auch diese Aktien unterliegen den Einschränkungen wie Regulation S Aktien.

Gefahr der Kursmanipulation: Den Freiverkehrsmärkten ist gemeinsam, dass die Preisbildung stark von den Aktivitäten bestimmter Wertpapierhandelsinstitute beeinflusst werden kann, die als sogenannte Market Maker auftreten. Diese haben den Börsenorganisatoren mitgeteilt, dass sie sich besonders um diese Aktien kümmern und bestimmte Pflichten im Hinblick auf diese Papiere einhalten werden. Häufig haben OTC Aktien nur einen einzigen sogenannten Market Maker und dieser ist auch der einzige Interessent für den Fall, dass der Anleger die von ihm erworbene Aktie veräußern will. Diese Market Maker treten häufig als Eigenhändler auf, d. h. sie kaufen und verkaufen die Aktie nicht im Auftrag eines anderen Kunden als Broker sondern auf eigene Rechnung. Die Kurse werden von diesen Market

Makern festgesetzt und unterliegen daher nicht den Regeln von Angebot und Nachfrage.In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Marktenge und die Alleinstellung der Market Maker die erhebliche Gefahr von Preismanipulationen und nicht fairer Preisbildung beinhaltet. Es fehlt an einer normalen Angebot- und Nachfragesituation und an einem allgemeinen Interesse an der Kursentwicklung. Durch seine Alleinstellung hat der Market Maker die Möglichkeit, im eigenen oder im Interesse Dritter Kurse zu beeinflussen. Es besteht die erhebliche Gefahr von Kursbetrug. Häufig haben die Preisstellungen durch Kursstellungen durch den Market Maker nichts mit einem fairen Marktpreis zu tun. Die Kursfestsetzung erfolgt willkürlich.

Spread: Zwischen dem Ankaufskurs (bid) und dem Verkaufskurs (ask) liegt häufig eine große Spanne, der sogenannte Spread. An diesem Spread verdient der Market Maker. Da es sich bei den Freiverkehrsmärkten um marktenge Märkte handelt, ist dieser Spread teilweise extrem hoch. Dies bedeutet auch, dass der Anleger in dem Moment, in dem er eine solche Aktie erwirbt, zunächst einen Verlust erleidet. Teilweise sind erhebliche und unrealistische Kursschwankungen erforderlich, damit der beim Verkauf zu erzielende bid-Kurs den ursprünglich gezahlten ask-Kurs übersteigt.

Risiken bei taggleichen Geschäften (Daytrading): Es ist möglich Finanzinstrumente wie Aktien und Derivate taggleich zu kaufen und wieder zu verkaufen („Daytrading“), um kleine und kurzfristige Kursschwankungen im eigenen Sinne auszunutzen. Dabei handelt es sich um eine spekulative Handelstechnik, da mittel- und langfristige Faktoren auf die Kursbildung in aller Regel keinen Einfluss haben. Dabei gilt es zu beachten, dass zur Vermeidung von Kursverlusten bis zum nächsten Handelstag (Overnight Risiko) ein Verkauf notwendig werden kann und daher Verluste realisiert werden müssen. Je höher die grundsätzliche Volatilität des entsprechenden Finanzinstrumentes ist, umso mehr erhöht sich dieses Risiko. Die Gefahr eines Totalverlustes ist bei dieser Handelstechnik daher grundsätzlich höher, insbesondere steigt dieses Risiko proportional zur Anzahl der Geschäfte. Die Auswirkungen von Gebühren sind bei dieser Handelstechnik verstärkt zu berücksichtigen, da bei einer Vielzahl von Geschäften die Gebührenbelastung steigt (vgl. auch Stichwort „Nebenkosten“ unter Ziffer I). Diese können sogar unverhältnismäßig hoch sein. Soweit Daytradinggeschäfte auf Kredit durchgeführt werden, so ist zu beachten, dass die Rückzahlungsverpflichtung unabhängig vom Erfolg der Transaktionen besteht und dass durch die Zinsbelastung weitere Kosten entstehen, die erst verdient werden müssen, bevor die Gewinnschwelle erreicht wird. Werden Termingeschäfte im Rahmen des Daytradings durchgeführt, so müssen ggf. zusätzliche Sicherheiten oder Eigenkapital gestellt werden, wenn taggleiche Verluste eintreten, die über das eingesetzt Kapital bzw. die hinterlegten Sicherheiten hinausgehen.

Der Kunde konkurriert beim Daytrading mit professionellen und finanzstarken Marktteilnehmern. Kunden, die Daytrading betreiben wollen, sollten vor dem hier dargestellten Hintergrund über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich Märkten, Handelstechniken und –strategien sowie derivativer Finanzinstrumente verfügen.

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